Die H?he des Kindesunterhalts richtet sich nach dem monatlichen Netto-Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle. Der Elternteil, der die Kinder nicht betreut, muss bis zum 18. Lebensjahr den Unterhalt alleine bestreiten. Ab Volljährigkeit sind grundsätzlich beide Elternteile anteilig ihres Einkommens zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.