Wenn die Ehe kinderlos war, und der (geschiedene) Ehegatte erwerbsfähig ist, kann der Unterhalt zeitlich befristet werden. Bei acht Jahren Ehe etwa auf vier Jahre. Es kommt aber auf den Einzelfall an, z. B. ob gemeinsame Kinder vorhanden sind, wie alt diese sind, welche Möglichkeiten der Unterhaltsberechtigte hat, sich selbst zu unterhalten oder wie die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen sind.