Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Ab Rechtskraft der Scheidung gibt es nachehelichen Unterhalt. Die Höhe beider Unterhaltsansprüche sind in etwa gleich. Achtung: Es gibt im Anschluss an den Trennungsunterhalt nicht automatisch nachehelichen Unterhalt – er muss gesondert geltend gemacht werden!