Die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting sollen auch dem in zweiter Ehe verheirateten Paar zugute kommen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung und bricht damit die bisherige Rechtsprechung: Bislang mußte der unterhaltspflichtige Ehegatte die steuerlichen Vorteile aufgrund einer zweiten Ehe mit dem geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehepartner teilen.

Tipp: Wer Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten zahlt und wieder verheiratet ist, kann eine Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung verlangen.