Zum neuen Jahr tritt auch eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Diesmal wurden die Einkommensgruppen angehoben. Der Mindestunterhalt muß nun bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils bis 1.900,00 € monatlich gezahlt werden statt wie bisher 1.500,00 € monatlich. Auch die weiteren Unterhaltsstufen wurden linear um jeweils 400,00 € erhöht. Im Gegensatz dazu haben sich die Unterhaltsbeträge nur marginal erhöht: z.B. in der 1. und 2. Altersstufe bei Einkommensgruppe 1 um monatlich jeweils 6,00 €, in der 3. Altersstufe um 7,00 €. Auch in den höheren Einkommensgruppen hat sich wenig verändert. Bei Einkommensgruppe 10 in der 1. Altersstufe erhöht sich der Kindesunterhalt um 9,00 €, in der 2. Altersstufe um 10,00 € und in der 3. Altersstufe um 11,00 € monatlich.
Gegenüber der noch geltenden Düsseldorfer Tabelle 2017 bleiben die Beträge für die Kinder ab Volljährigkeit unverändert. Ggf. ergeben sich aus den Neuerungen Erhöhungen oder auch Herabsetzungen der monatlichen Unterhaltspflicht, die im Einzelfall überprüft werden sollte.