Wenn der neue Lebenspartner nicht in der Lage ist, Sie finanzielle zu unterhalten, besteht weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Dies soll sich ändern: Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass allein das bestehen einer eheähnlichen Partnerschaft Unterhaltsansprüche ausschließt unabhängig davon, ob der Lebenspartner den anderen unterhalten kann.