Wenn eine gütliche Einigung zwischen den Eltern nicht möglich ist, sollte mit Hilfe eines Anwaltes eine gerichtliche Umgangsregelung erwirkt werden. Die konkreten Umgangszeiten werden festgelegt und beide Eltern müssen sich daran halten. Wer gegen die Regelung verstößt, riskiert unter Umständen eine Geldstrafe. In der Regel verbringen Kinder jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil, mit dem sie nicht ständig zusammen leben. Die Schulferien werden grundsätzlich geteilt. Da es gesetzliche Vorschriften zu Inhalt und Häufigkeit des Umgangsrechts nicht gibt, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.