Mit anwaltlicher Hilfe kann man versuchen, eine verbindliche Regelung zu treffen. Gelingt das nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Im Namen der Kinder wird ein Antrag auf regelmäßigen Umgang mit dem Vater gestellt oder man verweigert dem umgangsberechtigten Elternteil die Kinder solange, bis dieser selbst einen Anwalt beauftragt und einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellt.

TIPP: Scheuen Sie sich nicht vor einem gerichtlichen Verfahren: das Gericht regelt die genauen Umgangszeiten und meist kehrt dann Ruhe ein.