Erbschaftssteuerkompromiss – problematische Immobilienübertragungen – Heftige Steuererhöhungen für Geschwister, Nichten und Neffen, Vettern etc. und Nichtverwandte – Verfassungsmäßigkeit umstritten.

Nach langem Ringen hat sich die Große Koalition in Berlin auf einen Kompromiß bei der Erbschaftssteuer geeinigt, der noch von den parlamentarischen Gremien abgesegnet werden muss. Dieser sieht unter anderem vor, dass Ehegatten das "Familienheim" unabhängig von dessen Wert steuerfrei erben können. Allerdings nur, wenn sie 10 Jahre darin wohnen bleiben. Das gleiche gilt Für Kinder des Erblassers, allerdings nur für Immobilien bis zu 200 qm Wohnfläche. Zusätzlich sollen Ehegatten 500.00,00 Euro Steuerfreibetrag erhalten, Kinder des Erblassers 400.000,00 Euro.

Dieses System führt zu neuen Ungerechtigkeiten: Erben beispielsweise zwei Kinder zusammen ein Haus, so kann nur eines der beiden die steuerfreie Übertragung der Immobilie als Eigennutzer für sich in Anspruch nehmen. Das andere Kind muss dann ausgezahlt werden und ist bei der Steuer allein auf seinen Freibetrag gestellt. Ist neben dem Haus weiteres Vermögen vorhanden, entsteht schnell die Situation, dass der Erbe, der nicht selbst in dem Haus wohnen kann, erheblich mehr an Erbschaftssteuer bezahlen muss als sein Geschwister; obwohl eigentlich beide Kinder zu gleichen Teilen erben sollten, ist am Ende eines der beiden finanziell besser gestellt als das andere. Ob dies rechtens sein kann, wird sicherlich bald dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung gestellt. Ausgang ungewiß.

Beim Übergang von Betriebsvermögen wurde jetzt eine Steuerlösung gefunden, nach deren Grundzügen der Erbe, wenn er Steuerfreiheit erreichen will, den Betrieb für mindestens 7 Jahre weiterführen und in dieser Zeit mindestens 650% der vorherigen jährlichen Lohnsumme des Betriebes zahlen muß. Die Einzelheiten sind hier noch unklar.

Das Erbschaftssteurgesetz muß noch in diesem Jahr von allen parlamentarischen Gremien verabschiedet werden, sonst entfällt ab dem 01.01.2009 die Erbschaftssteuer ganz. Die entscheidende letzte Sitzung des Bundesrates ist hier für den 12.12.2008 vorgesehen, so dass man davon ausgehen darf, dass es auch im nächsten Jahr eine Erbschaftssteuer geben wird. Inwieweit im parlamentarischen Prozess hier noch Änderungen im Detail stattfinden, kann nicht vorhergesagt werden.

Eines steht schon jetzt fest: für entferntere Verwandte wie Geschwister, Neffen, Nichten etc. wird Erben erheblich teurer. Ein knappes Beispiel: Wenn Sie von Ihrer Schwester Bargeld im Wert von 100.000,00 Euro erben würden, so hätten Sie nach dem bisherigen Gesetz einen Steurfreibetrag von 10.300,00 Euro und einen persönlichen Steuersetz von 17%, am Ende also eine Steuerschuld von 14.249,00 Euro. In Zukunft haben Sie zwar einen Freibetrag von 20.000,00 Euro, für den Restbetrag gilt aber ein Steuersatz von nunmehr 30%, s dass sich die Steuerlast auf 24.000,00 Euro erhöht. Die Erbschaftssteuerbelastung steigt also hier um 68,4% gegenüber der alten Regelung. Noch größere Sprünge in der Belastung sind bei Immobilienübertragungen zu erwarten, da nunmehr deren steuerlich erblicher Wert angehoben werden soll