Ohne triftigen Grund, z.B. Krankheit etc. darf der Unterhaltspflichtige das nicht. Deshalb geht die oft ausgesprochene Drohung „dann werde ich eben arbeitslos und du bekommst nichts“ ins Leere. In diesen Fällen wird der Unterhaltspflichtige auf sogenannten fiktiven Unterhalt in Anspruch genommen. Dies ist aber nur auf gerichtlichem Weg möglich.